Mit Dirk Frenking (Münster) und Dr. Stefan Lode (Düsseldorf)
„Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die Verfolgung von Gewaltverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern im Spiegel deutscher Rechtsgeschichte“
Gut 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus fällt ein Fazit in Bezug auf die juristische Ahndung von NS-Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik ambivalent aus. Einerseits konnte ein Großteil der damaligen Täter ein unbehelligtes Leben führen: Sie wurden nie angeklagt. Andererseits gab es epochale Strafgerichtsprozesse. Eine wichtige Rolle hatten Überlebende, wenn sie vor Gericht als Betroffene und Zeitzeug*innen aussagten.
Dirk Frenking wird zunächst aus rechtshistorischer Perspektive eine kritische Bilanz ziehen und insbesondere Prozesse gegen Angeklagte in den Blick nehmen, die in Lagern wie Ausschwitz, Majdanek, Treblinka, Sobibor oder Stutthof an Verbrechen beteiligt waren. Anschließend berichtet Dr. Stefan Lode über seine anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der sogenannten Spätverfolgung von NS-Unrecht. Er vertrat Holocaustüberlebende und deren Familien als Nebenklagevertreter. Wie beurteilt er dieses letzte Kapitel der juristischen Bearbeitung des NS-Unrechts?
Dirk Frenking ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm.
Dr. Stefan Lode ist Rechtsanwalt und leitet als Partner der Kanzlei „witreu-legal“ das Büro Düsseldorf.
Moderation: Thomas Köhler (Münster)
In Kooperation mit: Evangelisches Forum Münster, Gegen Vergessen – Für Demokratie Regionalarbeitsgruppe Münsterland e.V., Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Münster e.V., LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Es gibt eine zusätzliche Live-Übertragung (Zoom). Der Zugangslink wird auf der Website der Villa ten Hompel veröffentlicht.

