Förderverein der Villa ten Hompel

Eingetragener Verein zur Förderung einer Erinnerungs-, Forschungs- u. Bildungsstätte

Station 21

Zwangssterilisation

Skuplturprojekt – Litfaßsäule „Paul Wulf“, Servatiiplatz

Die Diskussion um die Sterilisierung behinderter Menschen wurde seit dem 19. Jahrhundert international geführt. Dabei diente der Sozialdarwinismus, der nur dem Stärkeren ein Überlebensrecht einräumte, den Befürwortern der sogenannten „Rassenhygiene” als Begründungsmuster, um zwischen „lebenswert” und „lebensunwert” zu unterscheiden. Konkrete Vorbereitungen zu einem Erbgesundheitsgesetz begannen in Deutschland am Ende der Weimarer Republik. Auf dieser Grundlage wurde am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” erlassen. Die Entscheidung über die Sterilisierung trafen die neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichte.
Den Unrechtscharakter des Gesetzes stellte der Deutsche Bundestag erst 2007 fest.

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Quelle: Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Hg.), Massenmord auf dem Dienstweg, Texte aus dem Landeshaus LWL 15, Greven 1989, S. 10

10 Grundsätze des „Deutschen Bundes für Volksaufartung und Erbkunde“ vom 15.01.1926:

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Quelle: Handbuch der völischen Wissenschaften, Michael Fahlbusch (Hg.), Teilband 1, Berlin 2017

Der Titel der Zeitschrift wurde von 1928 – 1943 mehrfach geändert:

  • ab 15.01.1928: Volksaufartung, Erbkunde, Eheberatung
  • ab 15.10.1930: Eugenik, Erbkunde, Erbpflege (eingestellt: 15.06.1933)
  • von 1941 – 1943: Reich, Volksordnung, Lebensraum

Flugblatt des Reichsverbandes der evangelischen Taubstummen-Seelsorger aus dem Jahr 1933-34:

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Quelle: Ernst Klee, Die SA Jesu Christi: Die Kirchen im Banne Hitlers, Frankfurt a.M. 1989, S. 93

Leserbrief aus den „Westfälischen Nachrichten“:

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Quelle: Westfälische Nachrichten vom 11.08.2007
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