Zwangssterilisation
Skuplturprojekt – Litfaßsäule „Paul Wulf“, Servatiiplatz
Die Diskussion um die Sterilisierung behinderter Menschen wurde seit dem 19. Jahrhundert international geführt. Dabei diente der Sozialdarwinismus, der nur dem Stärkeren ein Überlebensrecht einräumte, den Befürwortern der sogenannten „Rassenhygiene” als Begründungsmuster, um zwischen „lebenswert” und „lebensunwert” zu unterscheiden. Konkrete Vorbereitungen zu einem Erbgesundheitsgesetz begannen in Deutschland am Ende der Weimarer Republik. Auf dieser Grundlage wurde am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” erlassen. Die Entscheidung über die Sterilisierung trafen die neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichte.
Den Unrechtscharakter des Gesetzes stellte der Deutsche Bundestag erst 2007 fest.

10 Grundsätze des „Deutschen Bundes für Volksaufartung und Erbkunde“ vom 15.01.1926:

Der Titel der Zeitschrift wurde von 1928 – 1943 mehrfach geändert:
- ab 15.01.1928: Volksaufartung, Erbkunde, Eheberatung
- ab 15.10.1930: Eugenik, Erbkunde, Erbpflege (eingestellt: 15.06.1933)
- von 1941 – 1943: Reich, Volksordnung, Lebensraum
Flugblatt des Reichsverbandes der evangelischen Taubstummen-Seelsorger aus dem Jahr 1933-34:

Leserbrief aus den „Westfälischen Nachrichten“:
