Reichspogromnacht: 9. – 10. November 1938
Synagoge,
Klosterstraße 8-9
Aus dem Augenzeugenbericht des damaligen Münsteraner Rabbiners Dr. Fritz Steinthal:

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in vielen Orten und Städten Ost- und Westdeutschlands Gerichtsverfahren gegen Beteiligte der Novemberpogrome 1938.
In Münster wurden der Kraftfahrer A. und der Angestellte Ta am 25.9.1948 angeklagt. Der Kraftfahrer A. wurde wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 6 Monaten vom Schwurgericht des Landgerichts in Münster verurteilt.

Am 24. Mai 1949 wurde vom Strafsenat des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone in Köln die Revision verworfen.
SA-Mitglieder in der Ruine der Synagoge nach der Brandnacht:
