Förderverein der Villa ten Hompel

Eingetragener Verein zur Förderung einer Erinnerungs-, Forschungs- u. Bildungsstätte

Station 13

Gleichschaltung der Presse

Geschäftsstelle Westfälische Nachrichten, Prinzipalmarkt 13/14

Am 4. Oktober 1933 wurde im Deutschen Reich das Schriftleitergesetz verabschiedet. Aus  freien Journalisten wurden verbeamtete Propaganda-beauftragte. Bei der Verkündigung des Schriftleitergesetzes ließ Goebbels bei seiner Rede vor deutschen Pressevertretern am 4. Oktober 1933 in Berlin keinen Zweifel, dass die Meinungsfreiheit der deutschen Presse beendet sei:

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Quelle: Propaganda – Medien und Öffentlichkeit in der NS – Diktatur, Bernd  Sösemann (Hg.) unter Mitarbeit von Marius Lange, Gerlingen 2010, S. 1064

Reichskulturkammer :

Einheitliche Organisation aller Kulturschaffenden im Deutschen Reich – Gesetz vom 22. September 1933 – Ziel der Einrichtung: Gleichschaltung und Kontrolle aller Bereiche des Kulturlebens mit dem Sonderauftrag: „Entjudung des deutschen Kulturlebens”;
Die Reichskulturkammer steht unter Aufsicht des Ministers für Volksaufklärung und Propaganda, der gleichzeitig Präsident der Kammer ist.

In sechs Einzelkammern gliedert sich die Reichskulturkammer:

  • Reichspressekammer
  • Reichstheaterkammer
  • Reichsfilmkammer
  • Reichsmusikkammer
  • Reichskammer der bildenden Künste
  • Reichsschrifttumskammer

Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 aufgelöst.

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Quelle: Der Neue Brockhaus Allbuch Bd. 4, 2. Auflage, Leipzig 1941, S. 686 f
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