Förderverein der Villa ten Hompel

Eingetragener Verein zur Förderung einer Erinnerungs-, Forschungs- u. Bildungsstätte

Station 09

Juristische Auseinandersetzung mit der NS-Zeit:
Kriegsverbrecherprozess gegen Klaus Barbie

Skulpturprojekt Bushaltestelle Aegidimarkt (Johannisstraße/Ecke Pferdegasse)

„Man muß Barbie freilassen“

Ein Gespräch mit Jacques Vergès, dem neuen Verteidiger von Klaus Barbie
VON CLAUS LEGGEWIE.

DIE ZEIT: Früher haben Sie Aktivisten der algerischen Befreiungsfront und palästinensische Fedayin verteidigt. Nun sind Sie der Anwalt des SS-Mannes Klaus Barbie. Wie ist das zu erklären?
Jacques Vergès: Mir geht es weder um Barbie persönlich noch um die Rechtfertigung der SS-Verbrechen. Ich will die ganze Wahrheit, denn dieser Prozeß ist für mich nur ein Schwindel. Man will einen Schauprozeß, einen Holocaust-Film Nummer 2 oder einen neuen Eichmann-Prozeß, ohne die gesamte politische Tragweite der Aktivitäten Barbies in Rechnung zu stellen, weil dies die Politiker in Frankreich sehr genieren muß. Also läßt man alles weg, was peinlich ist, wie zum Beispiel die Umstände der Verhaftung und Ermordung Jean Moulins, der bekanntlich durch andere Widerstandskämpfer verraten worden ist.
ZEIT: Mindert dies etwa Barbies Schuld?
Vergès: Barbie wird diskriminiert. Man wirft ihm vor, die Deportation von Lyoner Juden nach Drancy angeordnet zu haben. Dabei hat er mit „i. A. Barbie“ unterzeichnet. Genau das hat aber auch Maurice Papon getan, auch er hat als Unterpräfekt „i. A.“ gehandelt und unterschrieben – und er ist in Freiheit. Noch viel schwerwiegender sind die Vorwürfe gegen René Leguay, der die Razzia von 1942 ganz selbständig angeordnet hat – auch er ist frei. Und der Chef der Lyoner Miliz, verantwortlich für das Massaker an Lyoner Juden – er lebt heute unbehelligt und verbirgt sich in einem Kloster in Savoyen, ohne daß jemand etwas gegen ihn unternimmt.
ZEIT: Sind dies denn Gründe, Barbie nun nicht anzuklagen?
Vergès: Barbie wird nach einem Gesetz über „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt, das in Frankreich 1964 verabschiedet wurde. Wohlgemerkt: 1964. Hätte es dieses Gesetz schon zwischen 1954 und 1962 gegeben – wir hätten damals Hunderte von Anklagen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erheben können, aber es war natürlich kein Zufall, daß es dieses Gesetz damals noch nicht gab. Barbie wird jetzt rückwirkend auf Grund eines Gesetzes angeklagt, das analog auch auf französische Verbrechen in Indochina und Algerien anzuwenden wäre, aber eben nicht angewendet wird. Der Betrug liegt darin, daß man uns weismachen will, der ewige Verbrecher gegen die Menschlichkeit sei immer der „boche“, der Deutsche. Das ist die Auflösung des Rätsels „Vergès und Barbie“.
ZEIT: Über dieses politische Ziel hinaus haben Sie aber auch juristische Schritte unternommen; Sie fordern die Freilassung Barbies.
Vergès:
Die ungeheuerlichen Dinge im Fall Barbie lassen mich zu der Meinung kommen, daß dieser Prozeß aus Völker-, verfassungs- und strafrechtlichen Gründen gar nicht eingeleitet werden kann. Erstens: Barbie ist nicht förmlich ausgeliefert worden, sondern auf Grund eines sehr zweifelhaften politischen und geheimdienstlichen Deals nach Frankreich gekommen. Es war keine juristisch korrekte Verfahrensabwicklung, folglich kann nicht Anklage erhoben werden. Zweitens: Es wäre ein Verstoß gegen die französische Verfassung, einen Angeklagten rückwirkend auf Grund später erlassener Gesetze zu verurteilen. Wenn französische Gerichte das im Fall Barbie tun, dann vollziehen sie eine juristische Konterrevolution, die uns vor 1789 zurückwürfe. Drittens: Anders als bei der von de Gaulle 1944 erlassenen Verordnung bezüglich der Kriegsverbrechen sieht dieses Gesetz über „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ keine Strafen vor. Es sagt nur, daß diese Verbrechen nicht verjähren. Aber ein alter juristischer Grundsatz lautet: nulla poena sine lege, damit Richter sich bei der Strafzumessung in einem festen Rahmen bewegen müssen und nicht willkürliche Strafmaße aussprechen. Ein weiterer Grundsatz lautet dann, daß keine Verbrechen vorliegen, wo es keine Gesetze mit entsprechenden Strafbestimmungen dafür gibt: nullum atmen sine poena. Die einzigen, die das umgestoßen haben, waren die Nazis, und möge sich die französische Justiz vorsehen, bei der Aburteilung von Nazis Nazi-Recht anzuwenden.
ZEIT: Was passiert nun mit Barbie?
Vergès: Ich glaube nicht, daß es unter diesen Umständen einen Prozeß geben wird. Wenn sich ein französischer Gerichtshof dazu bereiterklären sollte, gehe ich vor den Europäischen Gerichtshof und die Menschenrechtskommission, wo ich auf alle Fälle recht bekommen werde. Die französische Justiz muß Barbie freilassen – oder umbringen, ihn, der alt und krank ist, also irgendwie „stürzen“ lassen oder so etwas. Deshalb habe ich verlangt, daß Barbie einen Arzt seiner Wahl bekommt, der ihn aufsuchen darf, wann immer er dies verlangt. Man wird ihn vielleicht noch monatelang unter juristisch fragwürdigen Umständen festhalten, vielleicht auch eines Tages ausliefern.
ZEIT: Wohin?
Vergès: Nach Bolivien zum Beispiel oder sonstwohin.

Das Gespräch führte Claus Leggewiel. (Quelle: Die Zeit Nr. 30 – 22. Juli 1983)

Erklärungen zu den Personen:

  • Jaques Vergès – französischer Rechtsanwalt, der als Strafverteidiger von Rebellenführern wie von NS-Kriegsverbrechern bekannt wurde.
  • Jean Moulins – Führender Leiter der französischen Resistance während des  Zweiten Weltkriegs
  • Drancy – Sammel- und Durchgangslager 20 km nordöstlich von Paris, von wo ungefähr fünfundsechzigtausend französische Juden in den 40-er Jahren mit der Eisenbahn in die Vernichtungslager deportiert wurden.
  • Maurice Papon – Hoher Beamter der Vichy-Regierung, der während des Zweiten Weltkriegs mit den Deutschen kollaborierte.

 

Fluchtwege nach Latein-Amerika

Nach Kriegsende retteten sich viele berüchtigte NS–Täter mit Hilfe des Vatikans, des Roten Kreuzes, der westlichen Geheimdienste nach Latein–Amerika. Die NS – Täter kamen auf 3 Wegen dorthin:

  • Vielen gelang die Flucht über Skandinavien – unterstützt wurden sie von den argentinischen Botschaften in Dänemark und Schweden, die Pässe bereit stellten und die Überfahrten nach Argentinien organisierten.
  • Andere wählten die Klosterroute – als Franziskanermönche getarnt schlu-gen sie sich nach Spanien durch, von dort reisten sie mit dem Schiff nach Buenos Aires.
  • Das Rote Kreuz und der Vatikan verteilten Pässe, mit denen die Flüchtlinge über den Hafen Genua ausreisten. Dieser Weg wurde „Rattenlinie” genannt.
    Verantwortlich im Vatikan war der kroatische Priester Krunoslav Draganovic. Er besorgte alles – von der Unterkunft über Rote-Kreuz Pässe, Visa für lateinamerikanische Staaten und Schiffspassagen.

Der amerikanische Geheimdienst benutzte zu Beginn des Kalten Krieges diese Möglichkeit NS-Täter zu rekrutieren. Der bekannteste Fall ist Klaus Barbie, der als „antikommunistischer Experte” vom amerikanischen Geheimdienst angeheuert wurde. Dabei bekam er ein Visum nach Bolivien. Als Sicherheitsberater war er in Bolivien im Einsatz. Später wurde er vom BND als Spitzel eingesetzt und bezahlt.
(s. www.egoisten.de/files/barbie_2011.html).

Aufklärung und Verfolgung von NS-Verbrechern

Erst durch die Recherchen von Beate und Serge Klarsfeld wurde Klaus Barbie 1983 an Frankreich ausgeliefert und vor Gericht gestellt.
Beate Klarsfeld wurde bekannt durch die Aufklärung und Verfolgung von NS-Verbrechern. Zusammen mit ihrem Mann Serge Klarsfeld  hat sie mehrere unbehelligt lebende nationalsozialistische Kriegsverbrecher entlarvt: Kurt Lischka, Alois Brunner, Klaus Barbie neben anderen.

Erinnerung an die Verbrechen der Besatzer in Lyon:

Ins_Stolpern_kommen006 - Kopie02

Von dem vom jüdischen Kinderhilfswerk 1912 gegründeten Kinderheim in Izieux – südlich von Lyon – wurden auf Befehl von SS-Obersturmbannführer Klaus Barbie 41 Kinder mit ihren BetreuerInnen nach Drancy (bei Paris) verschleppt, nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.Ins_Stolpern_kommen006 - Kopie03

Heute französischer Geschichts- und Erinnerungsort.Ins_Stolpern_kommen006 - Kopie01
Bildquellen: http://www.memorializieu.eu (Französische Gedenkstätte)

%d Bloggern gefällt das: